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Ihr Bürgerbote

kleine Geschichten von der Ostsee.

von Siegfried Kümmel

In einer kleinen Gemeinde an der Ostsee wurde vor noch nicht allzu langer Zeit ein Baugrundstück in bester Lage aus dem Gemeindevermögen an einen größeren Kreis von Erwerbern zu einem Spottpreis verkauft. Doch wer da denkt, das billige Baugrundstück sei unbebaut gewesen, der irrt kräftig.

War doch die Grundstücksfläche auf Kosten der Gemeinde zu einem Parkplatz mit vielen, vielen Stellplätzen fix und fertig hergerichtet. Das Grundstück hatte eine schöne Ein- und Ausfahrt von und zu der vorbeiführenden Landstrasse, war vernünftig umzäunt und es war selbstverständlich für die Nutzung, nämlich dem Abstellen von Pkw, auch insgesamt schön mit Knochensteinpflaster gestaltet. Es waren Pflanzbeete, umfasst mit Kantensteinen, angelegt, Hecken zur Einfriedung des Grundstücks gepflanzt und selbst die einzelnen Stellplätze waren für den Autofahrer und für das Abstellen ihrer Pkw´s sichtbar aufgeteilt und gut angelegt.

Während in mehreren Gutachten die unmittelbar angrenzenden Grundstücke mit 130,00 bis 150,00 Euro/qm bewertet wurden, so erfolgte hier der Verkauf zu nur 20,00 Euro/qm inklusiv der so wie zuvor beschriebenen Ausstattung und inklusiv der bereits erbrachten Leistungen.
Natürlich wurde für die Preisfestlegung des Verkaufspreises entgegen der schon damals bestehenden Durchführungsvorschriften des Landes kein separates Gutachten benötigt.
Warum auch? Man macht ja ohnehin, was man wollte.
Durch den Bürgermeister dieser kleinen Gemeinde, einem „Macher“ und der mit dem Namen A. K. und seiner schon damaligen 1. Stellvertreterin, die Frau „Mitmacherin“ mit dem Namen K. L., wurde eine Vollwertigkeitsbestätigung selbstverständlich unterschrieben und gesiegelt. So wurde durch die beiden Vorgenannten bestätigt, dass der Verkauf durch die Gemeinde an die Käufer dieses Grundstückes zum vollen Wert tatsächlich erfolgt sei.
Obwohl eine solche Bestätigung und eine derartige Festlegung von Verkaufspreisen durch den einen oder anderen Gemeindevertreter beanstandet wurde, änderte sich an den getroffenen Festlegungen und der einmal gefällten Entscheidungen, man kann es sich schon denken, wieder nichts.

Selbst in einem der Fachausschüsse dieser Ostseegemeinde, speziell in einem Finanzausschuss, wurde die Angelegenheit heruntergespielt und so nicht auf den eigentlichen Punkt gebracht.
Der Leser kann es sich auch hier schon denken, es passierte - wieder nichts.

Dabei hätte man schon wissen können, dass der von den Bürgern dieser schönen Ostseegemeinde schon damals direkt gewählte Bürgermeister, der Herr A. K., mit seinen „Mannen und Frauen“ über das Ergebnis der Kommunalwahlen und der hieraus abzuleitenden Sitzverteilung die absolute Mehrheit im Gremium der Entscheidungen, nämlich in der Gemeindevertretung dieses Ortes, erreicht hatte.

Mit seiner Person waren dies immerhin von 13 Abgeordneten, 7 Abgeordnete, von denen die „Mitläufer“, Herr B. Z. und Frau E. S. bereits schon damals bei zu treffenden Beschlüssen kräftig mitwirken durften.
Natürlich war der „Macher“, ein Herr K. P., schon seinerzeit zusätzlich noch mit von der Partie.

Doch höchstwahrscheinlich hatte man bei dem Verkauf des Grundstücks bestimmt an den Eingang von Geldern aus Grundstücksverkäufen gedacht, wohl aber nicht daran, dass ein geringerer Ertrag aus dem Verkauf des Grundstücks dazu führte, dass der finanzielle Bewegungsfreiraum einer Gemeinde entsprechend auch hierdurch geschmälert wurde.

Na, wo die Ostseeluft einem Abgeordneten einer Gemeinde um die Nase wehte, da konnte man doch ruhig auf Kosten der Gemeinde auch anderen bestimmt mal etwas Gutes tun, dies bei Verzicht von gemeindlicher Entwicklung und bereits zu dieser Zeit schon zu Lasten der Bürger.


Ihr Bürgerbote – 2. Ausgabe – Entwurf -- C2010 Siegfried Kümmels kleine Geschichten von der Ostsee.
Die Orte der Handlung und alle handelnden Personen sind frei erfunden. Jegliche Ähnlichkeit mit lebenden oder realen Personen und Ähnlichkeiten mit real existierenden Orten sind rein zufällig".