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Ihr Bürgerbote

kleine Geschichten von der Ostsee.

von Siegfried Kümmel

Es kam eine Zeit, in der das Bauen neuer Hotelanlagen in der unmittelbaren Nähe der Ostsee bei vielen Investoren auf der Prioritätenliste an erster Stelle stand. Ein Grundstück für eine derartige Maßnahme zu finden war zwar nicht so einfach, doch wer da an der richtigen Stelle gute Beziehungen hatte, der konnte sich persönlich als ein Glückspils betrachten.
Die richtigen Vorschläge musste ein solcher Investor nur noch der Leitung der Amtsgeschäfte seiner auserwählten Gemeinde schmackhaft machen und schon waren die Türen und Tore bei den Vertretern einer solchen Gemeinde geöffnet.

Da gab es doch vor langer Zeit eine kleine Gemeinde, die alle Wünsche in Bezug auf die Lage des Grundsstücks und vor allem mit Bezug auf einen preiswerten Ankauf, erfüllen konnte.
Während clevere Gemeinden ihr Grundvermögen meistbietend durch Ausschreibungen an den „Mann“ brachten, reichten dieser Gemeinde viele nette Worte nur eines Investors aus.
Das Grundstücksgeschäft war einfach und für die Gemeinde meinendlich ohne Risiko, da die Gemeinde auch hier nur als Verfügungsberechtigte das Volkseigene Vermögen zu versilbern hatte.

Doch die Sache mit den treuhändlerisch verwalteten Grundstücken, die von der Gemeinde schnell und zügig und zu einem „guten Preis“ an diesen bevorzugten Investor veräußert wurden, hatte nur einen Haken, nämlich der schon lange über mehrere Instanzen andauernde Kampf um die Zuordnung der Grundstücke vor Gericht.
Selbstverständlich hatte man von Seiten des Bürgermeisters die Gemeindevertreter nicht über eine in Kürze anstehende Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht informiert, so dass der Aktion „Ruck Zuck“ nichts entgegenstehen konnte.
Das der Bürgermeister und sein Stellvertreter den Verkauf der Grundstücke zu ihrem vollen Wert durch eine gesiegelte Vollwertigkeitsbescheinigung bestätigte, schien mit Hinsicht auf den Verlauf geradezu selbstverständlich und das Grundstücksflächen sogar unter 10 Cent für den Quadratmeter den Eigentümer wechselten, war eigentlich eine Sache für das „Tollhaus“.

Wie es so oft im Leben gehen kann, kam plötzlich alles ganz anders, als man es an gemeindlich höchster Stelle wohl gedacht hatte. Das Bundesverwaltungsgericht entschied und ordnete die Grundstücke zu. Die Gemeinde bekam sie nicht. Rückwirkend wurde die Bundesrepublik Deutschland der Eigentümer der ehemals Volkseigenen Grundstücke.
Die Verkündung des Urteils war nur um einige später als der Zeitpunkt des Verkaufs der Volkseigenen Grundstücke durch die Gemeinde an den Investor.
Selbstverständlich wurden die Gemeindevertreter auch über dieses Urteil nicht informiert.
Die Kenntnis über dieses Urteil war reiner Zufall und wurde Zeiten später über Google plötzlich gefunden.

Jedoch ungedacht hatte nun die kleine Gemeinde ein neues Problem. Der erhaltene Kaufpreis für die versilberten Grundstücke war unmittelbar an den Eigentümer abzuführen. Die Werte der Grundstücke wurden durch den nun rechtmäßigen Eigentümer überprüft, Wertgutachten wurden erstellt und höhere Werte der Grundstücke wurden durch die Gutachter ermittelt.

Für die kleine Gemeinde war es da nur traurig, wie eine so schöne Geschichte enden kann:

Geldabgabe, Bezahlung, Nachzahlung und ein Sack voll „guter“ Erfahrungen.



Ihr Bürgerbote – 11. Ausgabe - Entwurf -- C2010 Siegfried Kümmels kleine Geschichten.
Die Orte der Handlung und alle handelnden Personen sind frei erfunden. Jegliche Ähnlichkeit mit lebenden oder realen Personen und Ähnlichkeiten mit real existierenden Orten sind rein zufällig.